Im Bereich der Bergstraße und Sonneberger Straße stehen gute Eichenbestände der Gemeinde Ebersdorf zwischen Wohnbebauung. Diese Eichenbestände wurden im Bebauungsplan Frohnberg III (Bereich Sonneberger Straße) als öffentliche Waldfläche und Frohnberg V (Bereich Bergstraße) laut Forstgutachten als zu erhaltender Bestand mit Unter- und Zwischenstand festgelegt.
Über die Jahrzehnte sind diese Eichen gut gewachsen und über Naturverjüngung sind weitere Eichen aufgegangen. Inzwischen stehen die Bäume allerdings zu dicht beieinander und eine Durchforstung dieser Bereiche ist notwendig. Unter Einbezug der Bayerischen Staatsforsten wird ein neues Forstgutachten erstellt, um den Festsetzungen der Bebauungspläne gerecht zu werden.
Nach Einschätzung der techn. Bauverwaltung und des Bauhofs müssen im Bereich Bergstraße 32 Eichen entnommen und 72 Eichen gepflegt werden. Im Bereich Sonneberger Straße schätzen wir 18 Fällungen und 61 Pflegemaßnahmen.
Die Anlieger haben in den letzten Jahren auch immer wieder angefragt, wann speziell in der Sonneberger Straße eine Durchforstung stattfinden kann. Die letzten Maßnahmen sind weit über 10 Jahre her.
Die Grundstücke Bergstraße 59 f und 59 g wurden in diesem Jahr verkauft und sollen bebaut werden. Auch diese Anlieger haben angefragt, was mit den Eichenbeständen passiert, da sie befürchten, dass Äste und Bäume auf Ihren Neubau fallen könnte. Es wurde mit den Familien nun vereinbart, dass diese ihre Grundstücke zur Befahrung und Lagerung während der Durchforstung zur Verfügung stellen. Die Maßnahme sollte daher seitens der Gemeinde zwingend in der kommenden Winterperiode umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Durchforstung der Eichenbestände auf den Flurstücken 1034/22, 1034/13 und 1204/3 der Gemarkung Ebersdorf. Die Maßnahme soll im Winter 2026 /2027 ausgeführt werden.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der Maßnahme und ersten Bürgermeister Schultheiß, oder seinen Vertreter im Amt, mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Gemeinderat ist nach Auftragsvergabe über das Ausschreibungsergebnis zu informieren.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Durch den Holzeinschlag entstehen Einnahmen, die noch nicht abschließend beziffert werden können jedoch voraussichtlich nicht die Ausgaben komplett decken.
