Betreff
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden - Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Lange Äcker mit Änderung des Flächennutzungsplans, Blumenrod, Stadt Rödental
Vorlage
0105/2026
Aktenzeichen
6102.07.06
Art
Beschlussvorlage

Mit Mail vom  09.09.2026 ist die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg über die Aufstellung eines  Bebauungsplans der Stadt Rödental für das Gewerbegebiet Lange Äcker in Blumenrod informiert worden. Mit dem Bebauungsplan sollen bereits bebaute Gewerbeflächen sowie zukünftige Erweiterungsflächen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Des Weiteren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Blumenrod“ in den Bebauungsplan integriert.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Rödental wird im Parallelverfahren geändert.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB besteht bis zum 16.10.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplans zu erheben.

Das Planungsgebiet liegt nordöstlich des Stadtteiles Blumenrod auf dem Gelände der ehemaligen Hausmülldeponie.  Es sollen, zusätzlich zu den bestehenden Gewerbeflächen, rund 17 Hektar Gewerbeflächen nach § 8 BauNVO neu entstehen.

Durch die Ausweisung der Flächen sollen die Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe in der Stadt Rödental mittelfristig gesichert werden und Perspektiven für städtebauliche Planungen der Stadt über einen langfristigen Zeitraum geschaffen werden.

Die Planunterlagen wurden von der Verwaltung geprüft; Belange der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg werden durch die Bauleitplanung nicht berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Lange Äcker“ mit Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rödental.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine